Im Winter von 22 bis 4 Uhr und in der Sommerszeit von 23 bis 3 Uhr versieht der Nachtwächter, ausgerüstet mit Laterne und Hellebarde, seinen Dienst. Diese in Vor- und Nachmitternacht unterteilten Wachen versehen meist ältere Personen oder auch Schaf- und Ziegenhirten. Sie werden von der Gemeindeverwaltung entlohnt. Aufgabe des Nachtwächters ist es nicht allein, die jeweiligen Stunden auszurufen, sondern vor allem darauf zu achten, dass Feuer- und Wassergefahr oder anderes Unheil rechtzeitig gemeldet werden. Kurzum, die Nachtruhe scheint gesichert, vernimmt man den vertrauten Ausruf der Stunde.
Der Brauch endet erst, trotz zeitweiliger Unterbrechung durch Verbot der italienischen Besatzung, mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges.